Die Ausbildung in der Fahrschule Zaunschirm unterliegt gewissen rechtlichen Vorgaben, welche im Folgenden zusammengefasst sind:
- Fahrstunden müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten werden sie verrechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 8 % Verzugszinsen p.a.
- Die Fahrschule behält sich das Recht vor Fahrstundenumbuchungen vorzunehmen. Ist dies der Fall werden Sie selbstverständlich davon in Kenntnis gesetzt. Für fehlerhafte Informationen oder Termine wird keine Haftung übernommen. Änderungen oder Terminverschiebungen vorbehalten. Für Streitigkeiten aller Art gilt der Standort der Fahrschule, Haftungsausschluss.
Stand Juli 2012